Ganz ohne geht es nicht
Eine Kindertagesstätte muss instand gehalten werden. Es werden immer wieder neue Spielsachen und Verbrauchsmaterialien benötigt, es finden Veranstaltungen statt, die ein paar Euro kosten, der Garten muss gepflegt werden, das Personal braucht auch etwas. Dies ist nur eine kleine Auflistung der anfallenden Kosten eines Kindergartens.
Damit wir das alles bezahlen können, wird für jedes Kind ein Kindergartenbeitrag verlangt. Diese Elternbeiträge werden 12x im Jahr per Lastschrift vom Konto der Eltern eingezogen. Die Beiträge sind wie folgt gestaffelt:
Stunden / Woche | Stunden / Tag | 12- 23 Monate | 24 - 35 Monate |
ab 36 Monate |
20-25 | 4-5 | 200 € | 140 € | 90 € |
25-30 | 5-6 | 220 € | 160 € | 100 € |
30-35 | 6-7 | 240 € | 180 € | 110 € |
35-40 | 7-8 | 260 € | 200 € | 120 € |
40-45 | 8-9 | 280 € | 220 € | 130 € |
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Der in Artikel 23 BayKibig geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.
Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.